Allgemeine Geschäftsbedingungen für Blockhausvermietung/Tourism Incoming-Service

 

 

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Angebot  von „twoway north ltd“ interessieren:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und „twoway north ltd“ für das Angebot Blockhausvermietung/Tourism Incoming-Service (inklusive Blockhausvermietung Hirvipirtit Lapland):

1.       Vertragsgegenstand

1.1 Twoway north vermietet Blockhäuser und dazugehörende Services/Aktivitäten. Twoway north  verpflichtet sich die Unterkunft gemäss den Beschreibungen zur Verfügung zu stellen und die dazugehörenden Services gemäss den ausgeschriebenen Angeboten zu erbringen. Die aufgelisteten Services werden entweder selber oder in Zusammenarbeit mit Drittfirmen angeboten.

2.       Vertragsabschluss

2.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und twoway north  ein Vertrag zustande.  Dem Kunden wird eine Rechnung/Bestätigung sowie ein Programm inkl. Anschrift des Eigentümers und Wegbeschreibung zugestellt. Alle Beanstandungen oder Änderungs-wünsche zu den Angaben sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum vorzutragen.

3.       Preise und Zahlungsbedingungen

3.1  Die Preise für das Angebot ersehen Sie aus der offiziellen Preisliste, Offerte oder der Internet Homepage von twoway north. Die Preise sind in Euro angegeben.

3.2 Es wird eine Anzahlung von 30% des Preises bei der Anmeldung erhoben. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise vorzunehmen.

3.3  Für zusätzliche Leistungen vor Ort ist im voraus oder mit Bargeld zu bezahlen. Bezahlung mit Kreditkarten und Cheques ist nicht möglich.

3.4 Annullationen und Umbuchungen müssen schriftlich gemeldet werden:

a) Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung können 50€ pro Auftrag als Servicegebühr erhoben werden.

b). Annullationen oder Umbuchungen in weniger als 60 Tagen vor Leistungsbeginn lösen folgende Annullationskosten aus:

60 - 46 Tage vorher: Servicegebühr von 50€
45 – 31 Tage vorher: 30% des Preises
30 – 0 Tage vorher: 100% des Preises

4.       Preis- und Programmänderungen

4.1 Änderung vor Vertragsabschluss: Twoway north  behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie twoway north  vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

4.2 Programmänderungen vor Reisebeginn: Da twoway north  die An-/Rückreise nicht organisiert sind Änderungen unmittelbar an twoway north  zu melden. Umgekehrt hat twoway north ebenfalls die Pflicht, Änderungen unmittelbar zu melden.

4.3 Führt die Programmänderung oder Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu einer erheb-licher Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen,
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurückzutreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Preis unverzüglich rückerstattet.

5.       Absage durch twoway north

Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks können twoway north  veranlassen, die Reservation zu annullieren. In einem solchen Fall orientiert Sie twoway north  so rasch als möglich. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 4.3.

6.       Benutzung Unterkunft/Geräte

6.1  Die Ferienhausschlüssel werden dem Kunden vom Eigentümer, zur zuvor telefonisch oder schriftlich vereinbarten Ankunftszeit übergeben. Falls der Kunde die Schlüssel bei der Abreise nicht zurückgibt, werden ihm die Kosten für das Auswechseln des Schlosses in Rechnung gestellt.

6.2 Das Ferienhaus kann von dem Kunden von 16.00 Uhr des Ankunftstages bis 12.00 Uhr des Abfahrtstages benutzt werden. Andere Benutzungsdauer ist auf Anfrage.

6.3.  Im Mietpreis des Ferienhauses inbegriffen sind Mobiliar, Koch- und Essgeschirr, Holz, Bettdecken,  Kissen, Bettwäsche, Handtücher, Abfallgebühr und Benutzung der Sportgeräte.

6.4.  Mängel oder Beschädigungen an beweglichen und unbeweglichen Sachen sind an twoway north oder dem Eigentümer zu melden und dem Eigentümer direkt zu bezahlen.

6.5.  Für die Reinigung des Ferienhauses während des Aufenthalts ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Endreinigung wird vom Eigentümer vorgenommen, das Haus ist von den Gästen jedoch in einem angemessenen Zustand zu verlassen. Falls der Eigentümer für die Endreinigung einen zusätzlichen Aufwand hat, ist dem Eigentümer eine Reinigungsgebühr von mindestens 50 € zu bezahlen.

6.6.  Die Zahl der Bewohner darf die Zahl der ausgewiesenen Bettenzahl nicht übersteigen. Zelte oder Wohnwagen sind auf dem Grundstück des Objekts nur mit Einwilligung des Eigentümers gestattet. Haustiere sind nicht erlaubt. Das Rauchen ist in allen Innenräumen verboten.

6.7.  Jugendliche unter 18 Jahren sind nur in Begleitung der Eltern zugelassen.

6.7  Die Benutzung der zur Verfügung gestellten Geräte geschieht auf eigene Gefahr. Siehe auch Punkt 9 (Haftung). Mängel an den Geräten sind dem Besitzer direkt zu melden.

7.       Aufenthaltsabbruch

Sollten Sie aus irgendeinem Grund den Aufenthalt vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für die Leistungen nicht rückerstattet werden.

8.       Beanstandungen

Entspricht die Leistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, dies sofort an twoway north oder dem Eigentümer mitzuteilen.

9.       Haftung

9.1 Twoway north entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für die Ihnen zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.

9.2  Twoway north haftet nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise/Aufenthaltes;

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches twoway north, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. - In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von twoway north ausgeschlossen.

9.3. Twoway north  übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während des Aufenthaltes nur dann, wenn twoway north  oder einem von twoway north  beauftragten Leistungsträger eine klare Schuld nachgewiesen werden kann. Keine Haftung wird übernommen, wenn es sich um einen von twoway north  vermittelten Service/Aktivität handelt oder wenn es sich um ein obenerwähntes Ereignis bei der unbeaufsichtigten Benutzung der von twoway north  zur Verfügung gestellten Geräte  handelt.

9.4. Twoway north  übernimmt keine Haftung bei Sach- und Vermögensschäden, die während des Aufenthaltes entstehen.

10.   Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (siehe 9).

11.   Reisedokumente & Voucher

11.1 Die Reiseteilnehmer sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich.
11.2 Bei Ankunft wird dem Vertreter von twoway north  ein Voucher übergeben werden.

12.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und twoway north  ist finnisches Recht anzuwenden.
12.2 Für Klagen gegen twoway north  wird ausschliesslich der Gerichtsstand von Taivalkoski (Pudasjärvi/Oulu) vereinbart.

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